E-Ladeinfrastruktur: Gemeinde Graben-Neudorf

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Bekanntmachung / Aufruf zur Einreichung einer Interessenbekundung zum Bau und Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Graben-Neudorf

In der Gemeinde Graben-Neudorf sind 6,8 % der zugelassenen Fahrzeuge mit Ladeanschluss ausgestattet und teilweise (Plug-In Hybrid) oder vollständig batterie-elektrisch betrieben. Entsprechend besteht eine Nachfrage nach öffentlichen Lademöglichkeiten. Rückmeldungen aus der Bevölkerung bestätigen dies.

Aus diesem Grund hat die Gemeinde im Dezember 2023 ein E-Ladekonzept beschlossen. Dieses Konzept enthält Prognosen zum voraussichtlichen akuten Bedarf an Ladeinfrastruktur und zum erforderlichen Ausbau bis 2030 und bewertet verschiedene Standorte hinsichtlich ihrer Eignung. Laut Konzept besteht bis 2030 der Bedarf an ca. 50 zusätzlichen Ladepunkten. Hierfür hat die Gemeinde zunächst 13 geeignete Standorte identifiziert: Übersicht der E-Lade-Standorte.

Für diese im öffentlichen Straßenraum befindlichen Standorte werden Anbieter (Investoren) gesucht, die dort eigenwirtschaftlich ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinde Ladeinfrastruktur errichten und betreiben. Um im Interesse der Bürgerinnen und Bürger einen Anbietermarkt entstehen zu lassen, sollen mehrere Anbieter von Ladestrom zum Zug kommen. Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens wird die Erteilung von straßen- und wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung und Betrieb von Ladestationen sein. Hierfür wird nach Abschluss des Verfahrens mit den zum Zuge gekommenen Anbietern jeweils ein Gestattungsvertrag je Standort gemäß einsehbarem Vertragsmuster (PDF-Datei) über eine Laufzeit von zunächst 10 Jahren abgeschlossen.

A. Die Gemeinde Graben-Neudorf fordert interessierte Unternehmen, die verbindlich innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss mit dem Bau von mindestens zwei Ladestandorten in Graben-Neudorf beginnen können, auf, Interessenbekundungen für mindestens zwei der verfahrensgegenständlichen Standorte abzugeben. Die Eignung der Bewerber ist durch folgende Angaben nachzuweisen:

1. Fachkunde durch Referenzen: Wo und in welchem Umfang betreibt das Unternehmen bereits Ladeinfrastruktur? Wie viele Projekte hat es in den Jahren 2021 bis 2023 projektiert? Wie viele sind für 2024 bereits in Umsetzung oder Planung?
2. Leistungsfähigkeit: Der Bewerbung sind die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre beizulegen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Außerdem sind Angaben zu im Rahmen des Projekts geplanten Partnern und Subunternehmen zu machen.
3. Zuverlässigkeit: Zwingend notwendig sind statistische Auswertungen zu den betriebenen Ladestationen: wie viele Ausfälle waren 2022 und 2023 zu verzeichnen und in welcher durchschnittlichen Reaktionszeit wurden diese behoben? Beizulegen sind außerdem Erläuterungen zum Servicekonzept und daraus nachvollziehbare Aussagen zur geplanten Reaktionszeit bei Ausfällen und Störungen.
4. Ökostromnachweis: Beizulegen ist eine Bestätigung, dass nachweislich Ökostrom als Ladestrom verkauft werden wird (vgl. Gestattungsvertrag).
5. Ad-Hoc-Bezahlung und Roamingfähigkeit: Benötigt wird außerdem eine Bestätigung und Erläuterung über die Möglichkeit der Ad-Hoc-Bezahlung und der Roamingfähigkeit der verwendeten Ladesäulen.
6. Teilnahmevoraussetzung: Eine schriftliche, verbindliche Zusage, dass spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss mit dem Bau begonnen wird. Der Baubeginn wird Teil des Gestattungsvertrags. Nicht vom Anbieter zu vertretende Verzögerungen (bspw. beim Netzanschluss) werden berücksichtigt.
7. Überlassung des Netzanschlusses: Eine Bestätigung der Überlassung oder ggf. des Rückbaus des Netzanschlusses nach Ablauf der Gestattung, wie im Gestattungsvertrag festgelegt.
8. Eignungseinschätzung und Priorisierung: Beizulegen ist ferner eine Einschätzung zur grundsätzlichen Eignung und die eigene Priorisierung für jeden der 13 Standorte (hoch – mittel – gering) mit kurzer Begründung.

B. Die Interessenbekundungen für mindestens zwei der Standorte müssen für jeden Standort einzeln beinhalten:

9. Entwurfsskizze zur vorgeschlagenen Aufstellung der Ladeinfrastruktur am Standort als Plan sowie optional eine Fotomontage.
10. Informationen über die geplante Ladesäule (mindestens Angaben zu Art, Marke, Model, Leistung, Gewicht und Maße der Ladesäule, Material, Maße, Tiefe des Fundaments).
11. Angaben zu geplantem Baubeginn und Inbetriebnahme. Der Baubeginn wird Teil des Gestattungsvertrags.
12. Belastbare Angaben zu den unter C. aufgeführten Bewertungskriterien.

C. Auf Basis der Interessenbekundungen erfolgt dann die Verteilung der Standorte durch die Gemeinde. Liegen für Standorte mehrere Interessenbekundungen vor, erfolgt eine Auswahl nach den folgenden Kriterien. Liegen für Standorte keine Interessenbekundungen vor, wird die Gemeinde diese mit attraktiven Standorten im Paket anbieten.

I. Interesse und Priorisierung der Standorte durch die einzelnen Anbieter
II. Endkundenpreis der letzten 12 Monate nach Verfügbarkeit (auf Basis von 22 kWh Ladeleistung und einer Stunde Ladedauer, inklusive Anmeldung und Nebenkosten)
III. Baubeginn und Inbetriebnahmezeitpunkt
IV. Dem Verbraucher berechnete Mehrkosten während des Ladevorgangs, bsp. erhobene Blockiergebühren / Standgebühren (negativ) sowie nach dem Ladevorgang erhobene Strafgebühren (positiv)
V. Weitergabe von Strompreisbremse und THG-Quote
VI. Bereitschaft, ein Paket mit attraktivem und weniger attraktivem Standort zu akzeptieren
VII. Nachhaltige Lieferkette & gute (relative) CO2-Bilanz der verwendeten Technik
VIII. Barrierefreiheit (vgl. Leitfaden der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: 'Einfach laden ohne Hindernisse')
IX. 'Alleinstellungsmerkmale' – vom Interessenten angeführte positive Charakteristiken von Angebot, Zusatzangeboten, Anbieter oder verwendeter Technik

Die Kriterien I bis III werden relativ bewertet:

I. Hohe Priorisierung zwei Punkte, mittlere ein Punkt, geringe keinen Punkt
II. Günstigster Endkundenpreis drei Punkte, der zweitgünstigste zwei, der drittgünstigste ein Punkt und alle weiteren keine Punkte
III. Schnellster angegebener Baubeginn drei Punkte, zweitschnellster zwei Punkte, drittschnellste ein Punkt, alle weiteren keine Punkte
IV. Dem Verbraucher berechnete Mehrkosten während des Ladevorgangs, bsp. erhobene Blockiergebühren/Standzeiten/zeitabhängige Preiskomponenten werden mit einem Punkt Abzug gewertet, nach dem Ladevorgang erhobene mit einem Plus-Punkt gewertet.

Für Erfüllung der Kriterien V bis VII gibt es je einen Punkt. Für Kriterium VIII gibt es einen Punkt für die im Leitfaden der NLL definierte Stufe A, drei Punkte für Stufe AA. Für Kriterium IX gibt es je einen Punkt pro Alleinstellungsmerkmal, höchstens jedoch drei.

Den Zuschlag erhält der Interessent mit den meisten Punkten. Bei Gleichstand entscheidet das Los.

Pro Anbieter werden für höchstens fünf Standorte Zuschläge erteilt. Dies gilt nicht, wenn weniger als drei Anbieter am Interessebekundungsverfahren teilnehmen.

Frist zur Einreichung der Bewerbungen: 01.09.2024
Bewerbungen sind in digitaler Form an stefan.staengle(@)graben-neudorf.de zu senden.
Es werden nur fristgerecht und vollständig eingegangene Bewerbungen berücksichtigt.